- Elternbeiträge sind einkommensabhängig gestaffelt
- ein geringer Zuschlag erfolgt für die Ferienbetreuung
- Zuschüsse können beantragt werden
Für das zweite teilnehmende Kind vermindert sich der Elternbeitrag um die Hälfte. Das dritte teilnehmende Kind ist vom Beitrag befreit.
Für das Schuljahr 2025/2026 sind die Beiträge neu festgesetzt worden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Schulträger (Gemeinde).